Das Gebiet wurde durch das Gesetz 3/1981 vom 25. März 1981 zum Nationalpark erhoben. Garajonay hat eine Fläche von 3.984 ha, womit der Nationalpark 10% der gesamten Inselfläche einnimmt. Im November 1986 nahm das Komitee für das Weltkulturerbe der UNESCO Garajonay in die Liste des Weltkulturerbes auf und verlieh dem Park somit die höchste internationale Anerkennung, die ein geschützter Naturraum erlangen kann.
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