GOMERAGUIDE bietet Ausflüge und Wanderungen auf der Insel La Gomera an.

 

Voraussetzung für die Teilnahme an den von GOMERAGUIDE durchgeführten Ausflügen und Wanderungen ist das Ausfüllen des Buchungsformulars, welches entweder im Voraus ausgefüllt per E-Mail zuzusenden oder vor Ort in Papierform auszufüllen ist.

 

Die jeweils aktuellen Ausschreibungen der Angebote von GOMERAGUIDE sind auf der Website www.gomeraguide.com dargestellt.  Sie umfassen die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website beschriebenen Leistungen. Unvorhersehbare Leistungsänderungen, z.B. durch Wettereinflüsse, behördliche Anweisungen usw. sind leider nicht immer zu vermeiden. Sollten GOMERAGUIDE diese Leistungsänderungen vor Beginn des Ausfluges oder der Wanderung bekannt sein, werden wir die Teilnehmer unverzüglich darüber in Kenntnis setzen.

 

Sollte die auf www.gomeraguide.com angegebene Mindestteilnehmerzahl eines Ausfluges oder einer Wanderung nicht erreicht werden, ist GOMERAGUIDE berechtigt, den jeweiligen Ausflug oder die Wanderung zu stornieren und dies den gebuchten Teilnehmern bis 12 Stunden vor Beginn der Wanderung oder des Ausfluges mitzuteilen. Der Ausflug oder die Wanderung kann nach vorheriger Rücksprache mit den gebuchten Teilnehmern in diesem Fall auch als preislich geänderter individueller Ausflug oder Wanderung durchgeführt werden. In Ausnahmefällen (z.B. höhere Gewalt) kann ein Ausflug oder eine Wanderung auch kurzfristig storniert werden. Bereits geleistete Zahlungen erhält der Teilnehmer unverzüglich zurück.

 

Eine adäquate Ausrüstung und eine gute körperliche Verfassung sind für die Teilnahme an den Wanderungen und Ausflügen von GOMERAGUIDE unumgänglich. Festes Schuhwerk (Wanderschuhe), bequeme und wettergerechte Kleidung (Sonnenschutz, Windschutz, Regenschutz) sowie ausreichend Wasser und Verpflegung sind nötig. Der Reiseleiter/Wanderführer von GOMERAGUIDE ist berechtigt, einen Teilnehmer der diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ganz oder teilweise von der jeweiligen Wanderung oder Ausflug auszuschließen. Eine Erstattung für nicht in Anspruch genommene Leistungen ist ausgeschlossen.

 

Sollte ein Teilnehmer den Ablauf des Ausfluges oder der Wanderung nachhaltig stören, sich vertrags- bzw. gesetzwidrig verhalten oder den Anweisungen des Reiseleiters/Wanderführers nicht Folge leisten, so hat GOMERAGUIDE das Recht, den Teilnehmer nach vorheriger Abmahnung vom Ausflug oder der Wanderung auszuschließen. Eine Erstattung für nicht in Anspruch genommene Leistungen ist ausgeschlossen.

 

GOMERAGUIDE hat für alle selbst veranstalteten Ausflüge oder Wanderungen eine für spanische Agenturen obligatorische Haftpflichtversicherung (Responsabilidad Civil) und Unfallversicherung abgeschlossen. Die Teilnahme an den von GOMERAGUIDE ausgeschriebenen Ausflügen und Wanderungen erfolgt auf eigenes Risiko des Teilnehmers.

Das Unternehmen haftet unter keinen Umständen für direkte oder indirekte Schäden, die den Teilnehmern an den organisierten Aktivitäten entstehen können, die sich ergeben aus:

  • Jede Art, die direkt oder indirekt aus einer Coronavirus-Krankheit (COVID-19), einem schweren Coronavirus 2 mit akutem respiratorischem Syndrom (SARS-CoV-2) oder einer Mutation oder Variation davon hervorgeht oder dazu beiträgt.
  • Jede Angst oder Bedrohung (entweder real oder wahrgenommen) von; oder
  • Alle Maßnahmen zur Kontrolle, Verhinderung, Unterdrückung oder in irgendeiner Weise im Zusammenhang mit einem Ausbruch von; Coronavirus-Krankheit (COVID-19), schweres akutes respiratorisches Syndrom Coronavirus 2 (SARS-CoV-2) oder jede Mutation oder Variation davon

 

Der Gerichtstand von GOMERAGUIDE ist San Sebastian de La Gomera.